Archiv

selbststaendigkeit
Selbstständigkeit

Der Begriff Archiv stammt aus dem lateinischen (archivum), er beschreibt eine Sammlung bestimmter Gegenstände, zum Beispiel Karten, Pläne, Akten, Schriftstücke, Bilder, Filme, Tonmaterial etc., die einen bedeutenden und erhaltenswerten Inhalt besitzen. Diese werden erfasst, erschlossen und je nach Inhalt für bestimmte Personengruppen zugänglich gemacht. Manchmal wird der Begriff Archiv auch zur Definition des Archivgut beherbergenden Gebäudes verwand.

Speziell ausgebildete Personen die in Archiven arbeiten nennt man Archivare, dies ist ein Lehrberuf. Die Ausbildung erstreckt sich über 3 Jahre, des weiteren gibt es noch den Ausbildungszweig des Facharchivars. Der Begriff Archiv an sich ist kein geschützter Begriff, d. h. jeder könnte zum Beispiel seine Sammlung von Streichholzschachteln ein Archiv nennen. Das Hauptmerkmal einer Archivierung ist die langfristige Aufbewahrung beziehungsweise Speicherung

Autor:
Lexolino

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