Abmahnung
Franchise ohne Eigenkapital
Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung zu vertrags- oder gesetzmäßigem Verhalten.
Die Abmahnung bezieht sich immer auf ein Tun, das zukünftig unterlassen werden soll. Das Unterlassen ist das, was die Abmahnung erreichen will.
Bei einer Abmahnung liegt keine Mitbestimmungspflicht vor. Abmahnungen können mit Rechtsmittel angegriffen werden.
Inhalt einer Abmahnung
In einer Abmahnung sind Rechtsfolgen für den Fall weiterer Vertragsverletzungen anzudrohen, fehlen diese liegt keine Abmahnung, sondern eine bloße Ermahnung vor.
Grundsätzlich ist eine Abmahnung für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung im Wettbewerbsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz und im Arbeitsrecht.
Aufgabe einer Abmahnung
Eine Abmahnung hat die Aufgabe, Streitigkeiten auf direktem und kostengünstigem Weg ohne Einsch...