Dynastie

selbststaendigkeit
Selbstständigkeit

Dynastie (v. griech: dynástes = Herrscher) stellt durch Erbfolge über mehrere Generationen den Herrscher und ihre Familien. Heute findet Dynastie auch allgemein für Großfamilien Verwendung ("Familiendynastie"). Mit dem Begriff beschreibt man ursprünglich ein Herrschergeschlecht, dem es gelungen ist, Macht- Wirtschaftspolitik, Diplomatie und Intrigen sowie zu guter Letzt eine erfolgreiche, kontinuierliche Erbfolge der höchsten Fürstenwürde ihres Landes sicher zu stellen.

Bei der Namensgebung einer Dynastie bezieht man sich häufig auf den Familiennamen (Wasa), den Stammsitz (Hohenzollern) oder den Begründer eines Herrschergeschlechts durch dessen Eigennamen (Karolinger). In der Regel spricht man erst ab einer Anzahl von drei nacheinander folgenden Königen oder Königinnen von einer Dynastie.

Autor:
Lexolino

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