Gesellenstücke

franchise
Franchise Unternehmen Österreich

Als Gesellenstücke bezeichnet man die zum bestehen der Gesellenprüfung benötigten Werkstücke. Bei allen Prüfungen die der Handwerksordnung unterliegen, müssen die Gesellen ihre in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten durch Fertigung eines solchen Gesellenstückes unter Beweis stellen. Den Ausbildern und Prüfern wird so gezeigt, das die Prüflinge die Maschinen und Werkzeuge beherrschen und das trainierte, logische Denken zum Einsatz bringen. Das Gesellenstück muss innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens gefertigt und den Prüfern der jeweiligen Innung vorgelegt werden. Daraus entsteht dann die Praxisnote der Gesellenprüfung.

Autor:
Lexolino

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Germanium

Protactinium

Neue Wilde und die Rückkehr zur Malerei

Roter Apollofalter

Funde

Neue Kunstformen im digitalen Raum und ihre Herausforderungen für die Rezeption